Inhaber / Verantwortlicher:

Marcel Wittke

Adresse:

Promenade 5

06536 Südharz

 

Kontaktinformation:

Mobile: 0177/8230037

email: imds-service@t-online.de

Internet: imds-service-wittke.de

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

(Stand: März 2018)

1. Vertragsgrundlagen

Für Serviceleistungen des IMDS-SERVICE-WITTKE gelten neben den vertraglichen

Vereinbarungen die Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen, in der zum Zeitpunkt

des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung sowie die gesetzlichen Bestimmungen.

Etwaige diesen Vertragsgrundlagen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen

oder diesen gleichstehende Vertragsgrundlagen des Auftraggebers gelten mit dem

Vertragsabschluss als hinfällig.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung

(z.B. per E-Mail) beim Auftraggeber zustande. Ein Anspruch auf eine Auftragsbestätigung besteht nicht.

Von der Ablehnung eines Auftrags wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

 

3. Rahmenvertrag

Unter einen Rahmenvertrag versteht der IMDS-Service-Wittke eine Beauftragung von mindestens

zwölf IMDS Datensätzen je Kalenderjahr. Etwaig angebotene Sonderkonditionen können nur bei Einhaltung

dieser Bedingung gewährt werden.

 

4. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftraggeber kann bis zum 15. Tag vor dem angekündigten Leistungsbeginn

ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Rücktritt fristgerecht bei der IMDS-SERVICE-WITTKE eingeht.

Der IMDS-SERVICE-WITTKE kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht vorhersehbare

Leistungshindernisse, die der IMDS-SERVICE-WITTKE nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung,

sowie im Angobot oder der Auftragsbestätigung festgelegt, vereiteln und eine Überwindung des

Leistungshindernisses der IMDS-SERVICE-WITTKE nicht zugemutet werden kann.

Jeder Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die weiteren gesetzlichen Rücktrittsrechte beider Parteien

bleiben im Übrigen unberührt.

 

5. Kündigung des Vertrages

In Vollzug gesetzte Verträge können mit einer Frist von einer Woche von beiden Vertragsparteien

ordentlich gekündigt werden, wenn die Vergütung nach Tagen oder Wochen bemessen ist.

Ist die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen, ist der Vertrag mit einer Frist von vier

Wochen zum Quartalsende kündbar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen zur Kündigung

von Dienstverhältnissen (§ 621 BGB). Die Kündigung vor dem angekündigten Tag des Leistungsbeginns

ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

6. Leistung des IMDS-SERVICE-WITTKE

Der IMDS-SERVICE-WITTKE führt die Leistungen entsprechend des Angebots  oder der Auftragsbestätigung durch.

Der IMDS-SERVICE-WITTKE ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritter zu bedienen.

 

7. Änderungen der angebotenen Leistung

Inhaltliche Abweichungen des Angebots oder der Auftragsbestätigung sind unter Beibehaltung des

Auftragsziels durch den IMDS-SERVICE-WITTKE uneingeschränkt zulässig.

 

8. Leistungszeit

Die Leistung des IMDS-SERVICE-WITTKE endet mit Ablauf des Tages, an dem die letzte, nach Angebot

oder Auftragsbestätigung erforderliche Leistung erbracht worden ist.

 

9. Mitwirkung des Auftraggebers

Unbeschadet etwaiger vertraglicher Vereinbarungen im Einzelfall wird der Auftraggeber den

IMDS-SERVICE-WITTKE unentgeltlich bei der Leistungserbringung unterstützen. Dabei wird er innerhalb

seiner Betriebssphäre insbesondere alle notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit der

IMDS-SERVICE-WITTKE die geschuldete Leistung ohne weitere Vorleistungen erbringen kann.

 

10. Eigentums- und Urheberrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben von der IMDS-SERVICE-WITTKE

überlassene Unterlagen oder andere von dem IMDS-SERVICE-WITTKE gelieferte, eigentumsrechtsfähige

materielle oder immaterielle Gegenstände Eigentum des IMDS-SERVICE-WITTKE.

 

11. Gebühren

Der Anspruch des IMDS-SERVICE-WITTKE auf die vereinbarte Vergütung entsteht mit Zugang der

Auftragsbestätigung beim Auftraggeber. Die Vergütung wird regelmäßig mit Zugang der Rechnung beim

Auftraggeber fällig und ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem in der Rechnung angegebenen

Datum ohne jeden Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig nach Abschluss der Leistung

durch den IMDS-SERVICE-WITTKE. Dauert die Leistungserbringung länger als einen Monat, so kann die

Rechnungsstellung monatlich erfolgen.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und dessen Durchführung findet ausschließlich das Recht der

Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für sämtliche Rechtsstreite aus diesem

Vertrag ist das sachlich und örtlich für den Sitz des IMDS-SERVICE-WITTKE zuständige

Gericht zuständig.

 

 

 

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