Inhaber / Verantwortlicher:
Marcel Wittke
Adresse:
Promenade 5
06536 Südharz
Kontaktinformation:
Mobile: 0177/8230037
email: imds-service@t-online.de
Internet: imds-service-wittke.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: März 2018)
1. Vertragsgrundlagen
Für Serviceleistungen des IMDS-SERVICE-WITTKE gelten neben den vertraglichen
Vereinbarungen die Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen, in der zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
Etwaige diesen Vertragsgrundlagen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
oder diesen gleichstehende Vertragsgrundlagen des Auftraggebers gelten mit dem
Vertragsabschluss als hinfällig.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung
(z.B. per E-Mail) beim Auftraggeber zustande. Ein Anspruch auf eine Auftragsbestätigung besteht nicht.
Von der Ablehnung eines Auftrags wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
3. Rahmenvertrag
Unter einen Rahmenvertrag versteht der IMDS-Service-Wittke eine Beauftragung von mindestens
zwölf IMDS Datensätzen je Kalenderjahr. Etwaig angebotene Sonderkonditionen können nur bei Einhaltung
dieser Bedingung gewährt werden.
4. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann bis zum 15. Tag vor dem angekündigten Leistungsbeginn
ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Rücktritt fristgerecht bei der IMDS-SERVICE-WITTKE eingeht.
Der IMDS-SERVICE-WITTKE kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht vorhersehbare
Leistungshindernisse, die der IMDS-SERVICE-WITTKE nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung,
sowie im Angobot oder der Auftragsbestätigung festgelegt, vereiteln und eine Überwindung des
Leistungshindernisses der IMDS-SERVICE-WITTKE nicht zugemutet werden kann.
Jeder Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die weiteren gesetzlichen Rücktrittsrechte beider Parteien
bleiben im Übrigen unberührt.
5. Kündigung des Vertrages
In Vollzug gesetzte Verträge können mit einer Frist von einer Woche von beiden Vertragsparteien
ordentlich gekündigt werden, wenn die Vergütung nach Tagen oder Wochen bemessen ist.
Ist die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen, ist der Vertrag mit einer Frist von vier
Wochen zum Quartalsende kündbar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen zur Kündigung
von Dienstverhältnissen (§ 621 BGB). Die Kündigung vor dem angekündigten Tag des Leistungsbeginns
ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Leistung des IMDS-SERVICE-WITTKE
Der IMDS-SERVICE-WITTKE führt die Leistungen entsprechend des Angebots oder der Auftragsbestätigung durch.
Der IMDS-SERVICE-WITTKE ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritter zu bedienen.
7. Änderungen der angebotenen Leistung
Inhaltliche Abweichungen des Angebots oder der Auftragsbestätigung sind unter Beibehaltung des
Auftragsziels durch den IMDS-SERVICE-WITTKE uneingeschränkt zulässig.
8. Leistungszeit
Die Leistung des IMDS-SERVICE-WITTKE endet mit Ablauf des Tages, an dem die letzte, nach Angebot
oder Auftragsbestätigung erforderliche Leistung erbracht worden ist.
9. Mitwirkung des Auftraggebers
Unbeschadet etwaiger vertraglicher Vereinbarungen im Einzelfall wird der Auftraggeber den
IMDS-SERVICE-WITTKE unentgeltlich bei der Leistungserbringung unterstützen. Dabei wird er innerhalb
seiner Betriebssphäre insbesondere alle notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit der
IMDS-SERVICE-WITTKE die geschuldete Leistung ohne weitere Vorleistungen erbringen kann.
10. Eigentums- und Urheberrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben von der IMDS-SERVICE-WITTKE
überlassene Unterlagen oder andere von dem IMDS-SERVICE-WITTKE gelieferte, eigentumsrechtsfähige
materielle oder immaterielle Gegenstände Eigentum des IMDS-SERVICE-WITTKE.
11. Gebühren
Der Anspruch des IMDS-SERVICE-WITTKE auf die vereinbarte Vergütung entsteht mit Zugang der
Auftragsbestätigung beim Auftraggeber. Die Vergütung wird regelmäßig mit Zugang der Rechnung beim
Auftraggeber fällig und ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem in der Rechnung angegebenen
Datum ohne jeden Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig nach Abschluss der Leistung
durch den IMDS-SERVICE-WITTKE. Dauert die Leistungserbringung länger als einen Monat, so kann die
Rechnungsstellung monatlich erfolgen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und dessen Durchführung findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für sämtliche Rechtsstreite aus diesem
Vertrag ist das sachlich und örtlich für den Sitz des IMDS-SERVICE-WITTKE zuständige
Gericht zuständig.
Rechtliche Hinweise:
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